gefragt von administrator am 30.11.1999

Zeitpunkt der Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Hallo,

wir sind am 13.08.2005 aus der Mietwohnung ausgezogen.
Im nachhinein wurde ohne vorherige Absprache 50 Euro von der Mietkaution für eine Reinigung von 2 Fenstern für Schimmel abgezogen. Eine Rechnung liegt hierfür nicht vor. Wir haben den Eindruck, die Vermieterin ist jetzt auf uns sauer, weil wir nach 3,5 Monaten bemängelt haben, dass die Kaution noch nicht ausgezahlt wurde. Ist dies von Seiten der Vermieterin rechtens? Im Übergabeprotokoll wurde die Reinigung nicht erwähnt!
Weiter erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten durch die Hausverwaltung wohl erst im Frühjahr 2006. Unsere Vermieterin hat hierfür einfach 100 Euro von der Kaution einbehalten. Ist dies überhaupt rechtens? Ausserdem möchte ich wissen, inwieweit wir eine sofortige Abrechnung der Nebenkosten verlangen können. Wir gehen von einer Rückerstattung aus.

Vielen Dank für eine Hilfestellung.

Antworten

antwort von Susanne am
Hallo,

der VM darf eine angemessene Summe für die NK einbehalten, das ist ok.

Für jegliche andere Abzüge ist ein Nachweis zu erbringen, sprich Rechnung etc. Andererseits gehört eine Reinigung nicht zu den Schönheitsreparaturen-wurde der Anspruch vorher irgendwie geltend gemacht? Offensichtlich ist dieser Betrag sehr willkürlich. Hat sie die Reinigung selbst durchgeführt, darf sie ca. 12,50/h berechnen.

antwort von administrator am
Hallo Susanne,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Frage ist noch offen: kann ich auf eine schnelle Abrechnung der Nebenkosten bestehen? Geplant ist diese erst für das Frühjahr 06, ausgezogen sind wir allerdings bereits Mitte August 05.

Vielen Dank nochmals und viele Grüße

Andrea

antwort von Susanne am
Hallo Andrea,

nein, kannst Du nicht, weil der VM nach BGB 12 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres Zeit für die Zustellung hat. Demnach wäre das Frühjahr 2006 schon recht zeitig, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht und damit am 31.12. endet.

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