gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizkörper und Türen lackieren

Hallo! In vier Wochen ziehen wir nach drei Jahren Mietzeit aus der Wohnung aus. Die Hausverwaltung hat nach einem Besichtigungstermin als Schönheitsreparaturen auch das Lackieren der Türen, Heizkörper und Fußleisten als fällig betrachtet. Dies soll alle fünf Jahre der Fall sein. Nun ist es aber so, dass z.B. die Türen und Fußleisten nie und nimmer erst zwei Jahre bevor wir eingezogen sind das letzte Mal lackiert wurden, zumindest nach den Abplatzungen und der Farbqualität des Lacks (vergilbt) zu urteilen. Meine Fragen sind nun:
1. Ist der Vermieter verpflichtet nachzuweisen, wann die Türen das letzte Mal lackiert wurden?
2. Können wir um das Lackieren herumkommen, wenn aus dem Übergabeprotokoll ersichtlich ist, dass die Abplatzungen schon bei Einzug vorhanden waren? (Ist es.) Wie müsste man dann vorgehen?
Danke schonmal!
Stichwörter: heizkörper + lackieren + türen

Antworten

antwort von Susanne am
Durch das Übergabeprotokoll könnt Ihr darlegen, dass die Schäden nicht von Euch verursacht wurden.
Nach dem Fristenplan müsst Ihr die Arbeiten aber nicht übernehmen, es gilt nämlich die Vereinbarung aus dem Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen.

Möglicherweise ist aber selbst diese Vereinbarung nicht gültig, weil es zum Fristenplan relativ neue BGH-Urteile gibt.
Dazu braucht man aber den genauen Wortlaut der Klausel zu den Schönheitsreparaturen, am besten beim Ra prüfen lassen.

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