Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bürgschaftsrecht - Bürgschaftvertrag Befristete Bürgschaft Ansprüche aus Bürgschaften

BGH
18.12.1986 IXZR62/86
Ist bei einer Bürgschaft vereinbart, daß sie an einem bestimmten Tage erlösche, wenn bis dahin die Inanspruchnahme nicht erklärt sei, und fällt dieser Endtermin auf einen Sonntag, so kann die Inanspruchnahme auch noch am nächsten Werktag erklärt werden, falls die Parteien nicht ausdrücklich das Fristende auf den Sonntag festgelegt haben.
BGB§777
BGB§193

Aktenzeichen: IXZR62/86 Paragraphen: BGB§777 BGB§193 Datum: 1986-12-18

0 Kommentare zu „Bürgschaftsrecht - Bürgschaftvertrag Befristete Bürgschaft A”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.