gefragt von administrator am 30.11.1999
Vorsteuerabzug: Bei Bewirtungskosten gilt das günstigere Gem
Vorsteuerabzug: Bei Bewirtungskosten gilt das günstigere GemeinschaftsrechtDer Bundesfinanzhof hält die nationale Regelung, wonach ein Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten als Betriebskostenabzug auf 70 Prozent beschränkt ist, nicht mit EU-Recht vereinbar. Das EU-Recht und auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach ein uneingeschränkter Abzug von betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen gilt, führen zur Unwirksamkeit der restriktiven deutschen Regelung.
Urteil des BFH vom 10.02.2005
V R 76/03
RdW Heft 8/2005, Seite VI
