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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Beamter als verdeckter Unternehmer

Ein Beamter wollte sich noch „nebenberuflich“ als Vermögensberater und -vermittler etwas hinzuverdienen. Da er selbst nicht als Unternehmer tätig werden konnte, wurde das Unternehmen auf den Namen seiner Frau gegründet. Die Arbeitsleistung wurde entsprechend dem abgeschlossenen Anstellungsvertrag in der Folgezeit jedoch fast ausschließlich von dem Staatsdiener erbracht. Dieser entnahm auch den Gewinn für sich und legte das Geld auf seinen Namen an. Im Scheidungsverfahren machte die Ehefrau geltend, die Gewinne aus der unternehmerischen Tätigkeit seien nicht ihr, sondern ihrem Ehemann zuzurechnen.

Dies sah der Bundesfinanzhof genauso. Alle Indizien sprachen dafür, dass die Frau nur als „Strohmann“ aufgetreten war und Unternehmer in Wirklichkeit ihr Mann gewesen sei. Der Betrieb erforderte nur wenig Kapitaleinsatz und wurde im Wesentlichen durch die Tätigkeit des Beamten getragen. Daher waren auch allein ihm die Gewinne aus den Geschäften zuzuschreiben.

Urteil des BFH vom 04.11.2004
III R 21/02
Handelsblatt vom 19.01.2005
Stichwörter: beamter + unternehmer + verdeckter

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