gefragt von administrator am 30.11.1999

Außergewöhnliche Belastung: Vorsicht bei Einbau eines Behind

Außergewöhnliche Belastung: Vorsicht bei Einbau eines Behindertenaufzugs

Lässt ein Körperbehinderter in sein Haus einen Aufzug einbauen, kann das Finanzamt den beantragten Steuervorteil versagen, wenn der Lift auch von anderen Bewohnern und Besuchern des Hauses benutzt werden kann und daher der Wert der Immobilie erhöht wird. In einem derartigen Fall liegt kein medizinisches Hilfsmittel mehr vor.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2004
2 K 1430/03
Wirtschaftswoche Heft 16/2004, Seite 121

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Einbau Querriegelschloss
Einbau einer Gasetagenheizung
Mietminderung nach Wasserschaden u.a. (Vorsicht lang!)
Mietminderung nach Wasserschaden u.a. (Vorsicht lang!)
Einbau eines Kaminofens?