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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,
heute 12 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses und 20 Tage nach Wohnungsübergabe hat mich mein ehemaliger Vermieter angerufen und folgendes mitgeteilt:
In der mitgemieteten Küche war ein Kalkring um den Einhandmischer. Er hat bereits einen Fachmann die Reperatur (Ersetzen der Dichtungen) erledigen lassen und wir hätten Glück nur 62,54 EUR zahlen zu müssen, der Ersatz des kompletten Einhandmischers hätte 300 EUR gekostet.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Ist nach der Wohnungsabnahme eine solche Forderung überhaupt noch zulässig?
2. Kann er sofort einen Fachmann bestellen und hätte er uns nicht Gelegenheit geben müssen die Reperatur selbst durchzuführen?
3. im Mietvertrag steht zwar ,, Reperaturkosten der Küchengeräte übernimmt der Mieter" aber gilt das auch für Abnutzung der Installationen die nach 5 Jahren Nutzung durch uns und mindestens 3 weitere durch Vormieter normal sind?
Stichwörter: zahlen + muß

0 Kommentare zu „Muß ich zahlen?”

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