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Eigentümerwechsel

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo
Im März bin Ich in eine neue Wohnung gezogen und vor 2 Wochen hat mir die Eigentümerin mitgeteilt,daß sie das Haus verkauft.Jetzt bräuchte Ich ein paar Infos,wie das mit meinem Mietvertrag ist.Ich habe von diesem Thema überhaupt keine Ahnung und hoffe,daß mir jemand mal etwas erklären kann.
Stichwörter: eigentümerwechsel

1 Kommentar zu „Eigentümerwechsel”

 Oliver Curd Experte!

Hallo,


keine Sorge, denn Kauf bricht nicht Miete.

Ihr Mietvertrag hat weiterhin bestand, der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten des MV's ein. BGB §566 Kauf bricht nicht Miete.

o.c.

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