gefragt von administrator am 30.11.1999

Wasserabrechnung

Hallo,wir haben von 2001 - Ende Januar 2005 in Miete gewohnt. Wir haben in dem selben Haus in der oberenWohnung 3 1/2 Jahre gewohnt und in der unteren Wohnung 1/2 Jahr. Inder ganzen Zeit haben Wir keine Wasserabrechnung erhalten. Er hat sich auch nie die Zähler aufgeschrieben. Wir sind nun seit Februar umgezogen. Kann der frühere Vermieter für die ganze Zeit eine Wasserabrechnung verlangen? Er hat vor kurzem einen normalen Brief an uns geschrieben, wo er eine pauschale für die ganzen Jahre haben möchte aber eine genaue Abrechnung haben wir nie erhalten.
Ab wann verjährt denn so etwas? Wer kann uns bei dem Problem helfen?
Stichwörter: wasserabrechnung

Antworten

antwort von Susanne am
Hallo Dina,

was habt Ihr denn neben der Miete noch bezahlt? Wurde eine Nebenkostenpauschale oder eine Nebenkostenvorauszahlung geleistet? Oder hattest Du eine Inklusivmiete? Was war bezüglich der Wasserkosten im Mietvertrag vereinbart?

antwort von dina0976 am
Hallo, es war alles im Mietpreis mit drin ausser das Wasser. Wir haben die ganzen Jahre keine Abrechnung erhalten. Er hat uns einen Brief geschrieben, daß wir anscheinend mündlich gesagt haben sollen, daß wir es noch zahlen. Der Vermieter hat sich auch nie den Wasserzähler aufgeschrieben. Er meint in seinem Brief wir sollen eine Pauschale zahlen für die ganzen Jahre. Das sehe ich aber nicht ein. Irgendwann muss doch so etwas auch verjährt sein. Wir sind Ende Januar 2005 bei ihm ausgezogen. Kann es sein, daß er seinen Anspruch nur noch bis Januar 2006 stellen darf und gibt es einen Paragraphen auf den ich mich berufen kann, daß es verjährt ist?
Gruß Martina

antwort von Susanne am
Also, lt. Mietvertrag war alles inklusive ausser den Wasserkosten-für die Wasserkosten wurde nie eine Abrechnung erstellt.
Was ist im Mietvertrag vereinbart?
Sollte es eine jährliche Abrechnung über die Wasserkosten geben? Wurde dafür neben der Miete noch eine Vorauszahlung entrichtet oder gar nichts bezahlt?

Wenn es diesbezüglich keine Vereinbarung im Mietvertrag gibt, kann der Vm in Nachhinein keine Pauschale mehr verlangen. Weiterhin muss im MV vereinbart sein, nach welchen Schlüssel die Kosten umgelegt werden. Befindet sich hier eine gesonderte Wasseruhr, so ist nach Verbrauch abzurechnen. Das wird dem VM kaum möglich sein, wenn er nicht regelmässig bei Ablauf des Wirtschaftsjahres den Zählerstand aufgeschrieben hat, demnach kann er hier nicht ordentlich abrechnen.

Für eine vernünftige Antwort brauch ich den genauen Wortlaut des MV!

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