gefragt von administrator am 30.11.1999

Zwar ne blöde Frage, aber...

Ich bin seit etwa drei Wochen in eine neue Stadt gezogen, jetzt nur für sechs Monate. Mein Arbeitsgeber zahlt die Miete, die auch nebenkosten und Putzdienst beinhaltet. Ich habe aber ein Problem mit meiner Vermieterin. Sie sollte mir eine Quittung bringen für die bar-bezahlte Kaution (wofür sie drei Wochen brauchte, diese zu erstellen), und hat gesagt, sie lege diese vor meine Tür. Stattdessen ist sie in die Wohnung rein, und hat dazu noch alle Heizungen runtergedreht, bzw. ausgemacht. Eigentlich schon 'ne riesen Frechheit.
Jetzt war aber die Putzfrau gestern da, die nicht nur kräftig gelüftet hat, in dem sie stundenlang anscheinend alle Fenster auflie?, sie hatte auch die Heizungen wieder heruntergedreht, offensichtlich auf Anweisung der Vermieterin.
Darf die so etwas?
Stichwörter: blöde + frage + ne

Antworten

antwort von Susanne am
Die Vermieterin darf in der Abwesenheit noch nicht mal die Wohnung betreten, das ist Hausfriedensbruch.
Der Putzfrau solltest Du untersagen, dass sie die Heizung nicht anzufassen hat oder nach dem Lüften wieder so einstellt, wie vorgefunden.

antwort von StephKo am
Vielen dank! Ich ruf die Dame gleich mal an.

antwort von administrator am
Obwohl rein rechtlich niemand die Wohnung betreten darf, sollten Sie sich auch einmal überlegen wieviel Kosten eine voll aufgedrehte Heizung bei Abwesenheit verursacht.
Klar ist nicht ganz ob der Putzdienst auch das Putzen Ihrer Wohnung beinhaltet. Das kommt also auf den Vertrag an, den Ihre Firma mit der Vermieterin geschlossen hat. Dann können Sie nämlich nicht so einfach die Putzfrau abbestellen. Besser wäre dann Termine vereinbaren, wenn Sie sich mit in der Wohnung befinden, wenn Sie es anders nicht möchten.

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