gefragt von administrator am 30.11.1999
Kellerarchiv gehört zum häuslichen Arbeitszimmer
Kellerarchiv gehört zum häuslichen ArbeitszimmerZum so genannten häuslichen Arbeitszimmer kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch ein im Keller gelegener Archivraum zur Lagerung geschäftlicher Unterlagen zählen.
Urteil des BFH
VI R 70/01
Handelsblatt vom 15.01.2003
