gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigungsfrist

Hallo. Ich möchte meine Wohnung zum 01.01.06 kündigen. Dieses habe ich dem Vermieter im September schriftlich angezeigt. Leider bin ich als Nachmieter in einen Vertrag eingestiegen, welcher bereits im Juni 2001 abgeschlossen wurde, als Zeitvertrag über 3 Jahre bis zum 31.08.2004 lief und sich jeweils um 6 Monate verlängert, falls er nicht mit gesetzlicher Frist vor Ablauf gekündigt wird. Auf diese Kündigungsfrist beruft sich der Vermieter und will mich erst zum 28.02.06 aus dem Vertrag entlassen.
Ist das nach neuem Mietrecht noch korrekt?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Stichwörter: kündigungsfrist

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