gefragt von administrator am 30.11.1999
Leidiges Thema - Schönheitsreperaturen nach Auszug
Halloich habe vor 3 Jahren eine Wohnung Tapeziert inkl. Tepichboden bezogen! Nachdem ich nun ausziehe bin ich ja zu den Schönheitsreperaturen verpflichtet!
In meinem Bekanntenkreis kusiert das gerücht, das eine ordentliche geweißte Wand gleichzusetzen wäre mit einer die mit Raufaster Tapeziert wäre? Stimmt das? Ich müßte nämlich Küche und Schlafzimmer renovieren und würde mir hier viel Arbeit ersparen! Mein Vermieter besteht darauf das die Wohnung im Ursprungszustand zurückgegeben wird, sprich Tapeziert.
Desweiteren habe ich ein Problem mit den vorhandenen Tepichboden! Nach einigen Feiern sieht der Boden natürlich im Wohnzimmer sehr schlecht aus, unzählige Flecken und ein kleines Brandloch. Nachdem ich jedoch erfahren habe das jener Tepich ca. 16 Jahre alt sein soll frag ich mich, was jener noch an Wert besitzt oder ob er gar schon abgenutzt / wertlos ist. Im unterschriebenen Mietvertrag habe ich jenen als gereinigt "übernommen"
Hoffe Ihr könnt mir helfen - dank schon mal!
Antworten
antwort von FischkoppStuttgart am
les mal hier nach:http://www.koelntown.de/topic,2898.html
Wenn die Räume vor Einzug Tapeziert waren, dann muss bei Auszug der Urzustand wieder hergestellt werden.
Teppichboden ist nach ca 10 Jahren abgenutzt. lese bitte aber die Topic oben genau nach.
antwort von administrator am
Ursprungszustand ok!Hab jedoch gestern abend mehrmal meinen alten Mietvertrag durchgelesen und hier steht unter Schönheitsrparaturen "Zu den Schönheitsrreparaturen gehören Anstrich der Wände und Decken, dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfastertapete gleichsteht ..." drin! Bedeutet doch das eine weiße gestrichene Wand eine Tapezierte gleichstellt, und Tapeziert wär der Ursprungszustand der Wohnung!?
Dank für den Link des Tepichbodens!
antwort von FischkoppStuttgart am
Wer ist für die Schönheitsrenovierung zuständig?Haben sie da eine Klausel im Mietvertrag. (alle 3,5,7 Jahre)
Wenn der VM beweisen kann, das der Raum Tapeziert war vor einzug, kann er Tapete verlangen (ist meines erachtes auch üblich)
Habe nichts dazu gefunden. Diese Antwort ist objektiv!
antwort von administrator am
Es steht im Mietvertrag "Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer" - somit ich was ich auch einsehe! Die Übliche Klausel mit den alle 3,5,7 Jahren habe ich drin.Nachweißen das vorher Tapeziert war? Nehme mal an das Foto's vorhanden sind.
Ich frage mich halt nur, was mit dem "anstrich der Wände gleichzusetzen mit einer Rauhfasertapete" an sich hat. Glaub ich werde hier wohl den Mieterschutzverein um hilfe fragen müssen.
