gefragt von administrator am 30.11.1999

Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Kündigungsrecht

Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Kündigungsrecht

4.7.2001 2 AZR 469/00 Die einzelvertragliche Vereinbarung von Kündigungsfrist und Kündigungstermin ist mangels anderer Anhaltspunkte regelmäßig als Einheit zu betrachten. Für den Günstigkeitsvergleich zwischen vertraglicher und gesetzlicher Regelung ist daher ein Gesamtvergleich vorzunehmen. Kündigungsfrist; vertragliche Regelung von Kündigungsfrist und Kündigungstermin; konstitutive Regelung; Grundfrist und verlängerte Frist; Vertragsauslegung; Günstigkeitsvergleich zwischen gesetzlicher und vertraglicher Regelung; Gesamtvergleich BGB § 622 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 5 Satz 2 AngKSchG § 2 Abs. 1

Aktenzeichen: 2AZR469/00 Paragraphen: BGB§622 AngKSchG§2 Datum: 2001-07-04

PDF-DokumentProzeßrecht - Rechtsmittelrecht

30.5.2001 4 AZR 546/00 Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3, § 554 a Abs. 1 ArbGG § 72 Abs. 5

Aktenzeichen: 4AZR546/00 Paragraphen: ZPO§554 ZPO§554a ArbGG§72 Datum: 2001-05-30

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