gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat Mitbestimmung

Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat Mitbestimmung

19.6.2001 1 ABR 25/00 Eine Einstellung iSv. § 99 BetrVG kann bereits dann vorliegen, wenn die arbeitgebertypische Auswahlentscheidung getroffen wird, welcher Mitarbeiter in die Belegschaft aufgenommen werden soll. Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Entscheidung des Arbeitgebers steht nicht entgegen, daß die Zuweisung dieser Person - wie bei Zivildienstleistenden - durch Verwaltungsakt erfolgt. Beschäftigung von Zivildienstleistenden – Einstellung, Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Zivildienstleistenden - BetrVG § 99

Aktenzeichen: 1ABR25/00 Paragraphen: BetrVG§99 Datum: 2001-06-19

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern
Mitbestimmung bei Anforderung von Zivildienstleistenden
Mitbestimmung bei Ethikregeln für Wirtschaftsredakteure
Mitbestimmung bei Bildungsurlaub
Mitbestimmung beim Einsatz von Rote-Kreuz-Mitgliedern auf Re