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Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat Mitbestimmung

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Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat Mitbestimmung

19.6.2001 1 ABR 25/00 Eine Einstellung iSv. § 99 BetrVG kann bereits dann vorliegen, wenn die arbeitgebertypische Auswahlentscheidung getroffen wird, welcher Mitarbeiter in die Belegschaft aufgenommen werden soll. Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Entscheidung des Arbeitgebers steht nicht entgegen, daß die Zuweisung dieser Person - wie bei Zivildienstleistenden - durch Verwaltungsakt erfolgt. Beschäftigung von Zivildienstleistenden – Einstellung, Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Zivildienstleistenden - BetrVG § 99

Aktenzeichen: 1ABR25/00 Paragraphen: BetrVG§99 Datum: 2001-06-19

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