gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter betritt unerlaubt die Wohnung

Hallo,

es ist so, dass mein Vermieter anscheinend während meiner Abwesenheit ständig meine Wohnung betritt, um irgendwelche fadenscheinigen arbeiten zu erledigen. So hat er beispielsweise als ich im Urlaub war, meine Wohnungstür gestrichen.... So viel zum Thema Sicherheit in den eigenen vier Wänden.

Meine Frage ist jetzt: Darf ich das Schloß austauschen ohne den Vermieter zu informieren?
Stichwörter: betritt + unerlaubt + vermieter + wohnung

Antworten

antwort von administrator am
Natürlich darfst (und solltest) Du das Schloß unbedingt austauschen. Allerdings nur auf deine eigene Kosten und Rechnung. Beim Auszug aus der Wohnung muß dann allerdings das alte, ursprüngliche Schloß wieder eingebaut werden.

Zuden darfst Du Deinen Vermieter auch wegen Hausfriedensbruchs, einer Straftat nach § 123 StGB anzeigen, wenn er unberechtigt in Deiner Wohnung war

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