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Renovierung nach Auszug

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Also, ich bin aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Ich wohnte dort nur ein Jahr. Die Wohnung war weder gestrichen noch waren die Türen gestrichen, noch sonst irgendwas. Sie war in keinem guten Zustand und ich habe auch Fotos davon gemacht damals.

Nun verlangt der Vermieter, das ich alles (Fenster, Türen, Heizung etc.) streiche und sogar Teile, die schon in der Wohnung waren entsorgen soll, z.B. Küchenschränke.

Kann er das? Ist das rechtens. In meinem Mietvertrag steht das ich 20% der Kosten der Renovierung zahlen muss. Wie vergewissere ich mich aber das der Vermieter nicht einen viel zu hohen Kostenvoranschlag zugrunde legt. ER hat ja gute Kontakte.

Über Antworten und Tipps wäre ich sehr dankbar.

LG
Birgit
Stichwörter: renovierung + auszug

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