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Arbeits- und Angestelltenrecht - Arbeits-/Angestelltenverträ

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Arbeits- und Angestelltenrecht - Arbeits-/Angestelltenverträge öffentlicher Dienst

27.6.2001 5 AZR 424/99 Wird ein Beamter von seinem öffentlichen Dienstherrn unter Fortzahlung des Gehalts " zur Dienstleistung" bei einer privaten Einrichtung beurlaubt, kann - je nach den Umständen des Einzelfalls - neben dem Beamtenverhältnis ein Arbeitsverhältnis mit der privaten Einrichtung zustande kommen. Arbeitsverhältnis bei fortbestehendem Beamtenverhältnis; fristlose Kündigung BGB §§ 145, 147 Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung vom 12. Dezember 1968 § 15 Abs. 2 BRRG § 123 a

Aktenzeichen: 5AZR424/99 Paragraphen: BGB§145 BGB§147 BRRG§123a Datum: 2001-06-27

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