gefragt von administrator am 30.11.1999

Tarifvertragsrecht - Tarifvertragsauslegung Sonstiges

Tarifvertragsrecht - Tarifvertragsauslegung Sonstiges

25.7.2001 10 AZR 599/00 Unterfällt ein Montagebetrieb für vorgefertigte Kunststoffenster und -türen in Sachsen-Anhalt sowohl infolge der Allgemeinverbindlichkeit dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) als auch infolge Verbandsmitgliedschaft dem Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 21. November 1996, so wird dieser Manteltarifvertrag durch den spezielleren VTV verdrängt. Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität TVG § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 4 GG Art. 9 Abs. 3 VTV § 1 MTV für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 21. November 1996 Ziffer 1

Aktenzeichen: 10AZR599/00 Paragraphen: TVG§3 TVG§5 GGArt.9 VTV§1 Datum: 2001-07-25

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