gefragt von administrator am 30.11.1999
Betriebsverfassungsrecht - Wahlen
Betriebsverfassungsrecht - Wahlen27.6.2001 7 ABR 50/99 Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung Schwerbehinderte, die an Maßnahmen zur Rehabilitation in einem privatwirtschaftlichen Berufsbildungswerk teilnehmen, sind bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt. SchwbG § 24 Abs. 2
Aktenzeichen: 7ABR50/99 Paragraphen: SchwbG§24 Datum: 2001-06-27
