gefragt von administrator am 30.11.1999

Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Kündigungsrecht Sonsti

Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Kündigungsrecht Sonstiges

17.5.2001 2 AZR 10/00 Die Zeit der Eingliederung eines Arbeitslosen gemäß §§ 229 ff. SGB III ist auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG nicht anzurechnen. Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses (§§ 229 ff. SGB III) auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG KSchG § 1 Abs. 1 SGB III §§ 229 ff.

Aktenzeichen: 2AZR10/00 Paragraphen: KSchG§1 SGBIII§229 Datum: 2001-05-17

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