Altersversorgung - Betreibsrenten Renten
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Altersversorgung - Betreibsrenten Renten
20.6.2001 3 AZR 102/00 Nachträgliche Verschlechterung der gesetzlichen Rente bei Frühverrentungsmodellen SGB VI § 237 BGB §§ 249, 278 ZPO § 256
Aktenzeichen: 3AZR102/00 Paragraphen: SGBVI§237 BGB§249 BGB§278 ZPO§256 Datum: 2001-06-20
Altersversorgung - Betriebsrenten
19.12.2000 3 AZR 174/00 Von der Ausgestaltung der Versorgungsregelungen hängt es ab, welche Bedeutung einer Wartezeit zukommt. Nach dem Tarifvertrag über die Altersversorgung im Bayerischen Rundfunk ist die Wartezeit eine Anspruchsvoraussetzung für Erwerbsunfähigkeitsrenten. Sie kann nach dem Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr erfüllt werden. Wartezeit für eine Invaliditätsversorgung BetrAVG § 1 Invaliditätsrente § 1 Wartezeit Tarifvertrag über die Altersversorgung im Bayerischen Rundfunk Ziff. 212, 230, 270
Aktenzeichen: 3AZR174/00 Paragraphen: BetrAVG§1 Datum: 2000-12-19