hat diese Frage am gestellt
FischkoppStuttgart
Klasse VM. Da bringt das mietezahlen doch Spass!!!!!!!!!!1
1. Wenn sie Wirklich beweisen können, das der VM die kosten übernehemn will, ANWALT.
2.
Ausfall der Heizungsanlage
25 %, wenn der Ausfall über 2/3 eines Monats bestand
(AG Waldbröl WuM 80, 206)
Es kommt auch hier auf den Einzelfall an: Sind die Räume nicht nutzbar, kann die Minderung bis zu 100 % betragen.
(LG Berlin WuM 1993, 185 (100 %))
(ZMR 1992, 302 (75 %))
(LG Kassel WuM 1987, 271 (50%))
Teilweiser Ausfall der Warmwasserversorgung
10 %
(AG Münster WuM 81, U 22)
Warmwasserausfall im Winter (totaler)
LG Berlin, Urteil vom 20.10.1992 - 65 S 70/92, WM 1993, S. 185 (Totaler Warmwasserausfall von September bis Februar; Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser ist für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert vollständig gemindert.).
Minderung 100 %
Schau mal hier rein:
<!-- m --> http://www.koelntown.de/htopic,2189,heizung,ausfall http://www.koelntown.de/htopic,2189,hei ... sfall.html <!-- m -->
ggf. z.B. wegen 1 und 2 Mieterbund
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.