gefragt von administrator am 30.11.1999

Sprechanlage Tür, Klingel Defekt!

Hallo,

habe mal eine Frage bezüglich meines Rechts als Mieter.

Ich wohne seit dem 1.7.2005 in einem Mietshaus mit 3 Parteien. Meine Wohnung befindet sich im 2. OG. So nun zu meinem Problem, die Türsprechanlage ist defekt seit Einzug in die Wohnung. Dies ist allerdings nirgends vermerkt bzw. erwähnt worden. Der Vermieter vertröstet mich immer wieder, aber ich kann doch nicht immer auf verdacht jemanden die Tür öffnen! Ich weiß ja nie wer draußen steht!

Bitte um Hilfestellung wie ich gegenüber dem Vermieter argumentieren kann? und bestehht evtl. sogar die möglichkeit einer Mietkürzung um diesem mehr Druck ausüben zu können?

Vielen Dank

Gruß

Dominik
Stichwörter: defekt + klingel + sprechanlage + tür

Antworten

antwort von administrator am
Bei einer defekten Türsprechanlage kann man 5% der Miete kürzen.
Den Vermieter aber vorher schriftlich um Behebung des Mangels bitten.

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