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Cath77 hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind etwas ratlos was wir machen sollen. Wir sind im März 2008 in unsere 55m² Wohnung eingezogen und haben die Heizung nicht aufgedreht. Lediglich im Winter an kalten Tagen, an den wir daheim waren, haben wir das Wohnzimmer beheizt, da es sonst in der Wohnung recht warm ist und wir nur selten zuhause sind. Wir haben eine hohe Heizabrechnung bekommen und seitdem übnerprüfe ich die Zählerstände regelmäßig. Es ist so, dass wir trotz ausgeschalteter Heizung (Sternchen) trotzdem Heizkosten bezahlen (ca. 300 kwh im Monat). Dadurch habe ich die Vermieterin gefragt, ob sie das überprüfen lassen kann und ich habe erstmal einen Einspruch abgeschickt. Es ist tatsächlich so, dass die Heizungsanlage eine Einrohranlage ist und somit verbundene warme Rohre "normal" sind, die dann zu einer Zählung führen. Diese Montageart ist laut Vermieter dem technischen Stand während ser Gebäudeerrichtung entsprecvhend, so dass die warmen Heizungsrohre keinen Mangel darstellen, der zu einer Minderung der Betriebskostenabrechnung berechtigt.

Ich finde, dass das ein Unding ist und wir doch nichts für die Heizungsanlage können und somit der Vermieter für diesen Überschuß die Kosten tragen muss.

Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Natürlich kann ich zum Mieterbund gehen, aber auch dort muss ich erst mal zahlen, bevor ich dann eine Beratung bekomme.

Vielen Dank!

Cathleen

1 Kommentar zu „Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung/ Heizung”

icspeter 10.08.2009 19:16

Bei älteren Gebäuden gibt es manchmal sog. Einrohr-Heizanlagen. Eine 100% genaue Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung ist nicht möglich und in dieser HK-Verordnung auch als Ausnahme aufgeführt. Der Vermieter muss in solchen Fällen nach WFL-Anteile (qm) abrechnen - egal ob der Heizkörper aufgedreht war oder nicht.
Es ist kein Mangel und Dein Vermieter hat Recht.

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