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Auch ausländische Baufirmen sind beitragspflichtig

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Auch ausländische Baufirmen sind beitragspflichtig

Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben als gemeinsame Einrichtung eine Urlaubs- und Lohnausgleichskasse errichtet. Die eingezahlten Gelder sollen insbesondere die Auszahlung des Urlaubsgeldes für die tariflich vereinbarten 30 Urlaubstage der Arbeitnehmer sichern.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun klargestellt, dass auch ausländische Arbeitgeber verpflichtet sind, Beiträge in die Urlaubskasse des Baugewerbes einzuzahlen.

Urteil des BAG vom 25.06.2002
9 AZR 440/01
Handelsblatt vom 26.06.2002

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