gefragt von administrator am 30.11.1999

Auszug 1 Monat vor fristgerecht gekündigtem Termin

Hallo,

Ich habe ein Problemchen.
Ich habe meine derzeitige Wohnung (meine allererste) fristgerecht zum 31.12. gekündigt.
Zuerst habe ich mich auch nur nach einer neuen Wohnung ab dem 1.1.06 umgesehen, bis die Maklerin bei einer Wohnungsbesichtigung meinte ich könne auch schon zum 1.12. suchen und ausziehen. Nachdem ich ihr sagte, dass ich keinesfalls doppelte Miete zahlen könne, falls sie doch niemanden findet, der früher rein will sagte sie das wäre gar kein Problem. Und dann sagte ich, dass es ja sein könne, dass ich doch erst etwas zum 1.1.06 finde und darauf meinte sie wieder das wäre dann auch kein Problem.
Nun habe ich eine Wohnung zum 1.12. in Aussicht, habe aber mitbekommen, dass wahrscheinlich ein Pärchen zum 01.01.06 meine jetzige Wohnung haben möchte.
Muss ich dann die Miete für den Dezember bezahlen, denn ich habe ja nichts schriftlich von der Maklerin, sondern nur ihre mündliche Zusage?

Naja ein weiteres Problem ist, wenn ich doch erst zum 31.12. ausziehe, wäre die Sache für mich ja gegessen. Aber nun muss in dieser Wohnung seitens der Vermieterin ein neuer Boden verlegt werden, und die Rolläden repariert werden. Also könnte das Pärchen nicht zum 01.01. einziehen, so wie sie es wollen. Es wäre also viel einfacher, wenn ich schon zum 1.12. rauskäme, so dass diese Arbeiten gemacht werden können, oder?

Achja und noch eine kleine Frage: ich muss die Wände neu weiß streichen. Nun ist es aber doch so, dass man in eine neue Wohnung ja auch erst zum 01. einziehen kann. und wenn dann gleich der nächste Mieter einzieht, wann soll ich dann noch streichen können???

Ohje ist das alles kompliziert :(

gruß
claerchen
Stichwörter: auszug + fristgerecht + gekündigtem + monat + termin

Antworten

antwort von administrator am
Rein rechtlich müssen Sie die Dezember-Mieter auf jeden Fall bezahlen, da Sie schriftlich zum 31.12. gekündigt haben.
Jede Änderung davon ist von der Kulanz Ihrer Vermieterin abhängig.
Eine nahtlose Weitervermietung ohne Zeit zum Renovieren ist immer problematisch. Normalerweise ist es so, daß die Wohnung schon einige Tage vor dem tatsächlichen Mietende ausgeräumt sein sollte, damit man streichen kann.
Schaffen Sie das nicht, so müssen Sie in der Mietzeit des neuen Mieters diese Arbeiten erledigen.
Da diese Sie aber nicht unbedingt hereinlassen müssen, ist die Sache nicht ganz so einfach.
An Ihrer Stelle würde ich den neuen Vermieter fragen, ob Sie nicht schon einige Sachen vor dem Mietbeginn einbringen können, damit Sie Ihren Pflichten in der alten Wohnung rechtzeitig nachkommen können.

antwort von claerchen am
Aha Danke!
Es geht ja aber wie gesagt nicht nur darum, dass ich streichen muss, sondern, dass die Vermieterin umfangreiche Modernisierungsarbeiten erledigen muss, mit denen ich nichts mehr zu tun hätte.
Wenn sie mich früher raus lassen würde könnte sie somit zum 01.01. wieder vermieten, ansonsten nicht.

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