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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Grenzen des Direktionsrechts

Eine Stationshelferin in einem Krankenhaus, zu deren arbeitsvertraglichen Aufgaben auch die Essensausgabe gehörte, sollte auf Weisung des Arbeitgebers nur noch mit Reinigungsarbeiten beschäftigt werden.

Hiergegen setzte sich die Arbeitnehmerin erfolgreich vor Gericht zur Wehr. Wie das Hessische Landesarbeitsgericht entschied, konnte der Arbeitgeber der Mitarbeiterin nicht ohne entsprechende Änderungskündigung eine über 25 Jahre hinweg ausgeübte und nicht unwesentliche Tätigkeit (ca. ein Drittel der Arbeitszeit) entziehen. Für derartig weitreichende Maßnahmen reicht das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nicht aus. Über die Frage, ob eine entsprechende Änderungskündigung rechtens gewesen wäre, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Urteil des Hessischen LAG
5 Sa 515/00
Handelsblatt vom 09.07.2001
Stichwörter: grenzen + direktionsrechts

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