gefragt von administrator am 30.11.1999

Dringend Rat gesucht !! Deckenpanele bei Auszug abmachen...

Hallo zusammen.

Hier gleich mal meine Frage.

Als wir vor etwa 3 Jahren in unsere Wohnung gezogen sind haben wir schriftlich im Mietvertrag vereinbart die Deckenpanele, die wir beim Einzug übernommen haben, abzumachen falls kein Nachmieter die haben will.
Da haben wir auch keinerlei Probleme mit und wollten die nun abmachen da wir bald umziehen in eine größere Wohnung.

Das Problem istn ur mein Mann bekam voll den Schock als er die ersten Panelen abgemacht hat. Darunter waren noch weitere Deckenverkleidungen die allerdings geklebt waren (so Schaumstoff teile im Holzlook).
Da wir davon absolut nichts wussten und uns davon auch nichts gesagt wurde frage ich mich nun ob wir das auch abmachen müssen ?

Sind wir dazu ebenfalls verpflichtet oder sieht das so aus das wir nur das Holz rausmachen müssen oder alles ?

Im Mietvertrag steht das wir die Deckenverkleidung abmachen müssen.


LG
Claudia
Stichwörter: abmachen + rat + auszug + deckenpanele + dringend

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