gefragt von administrator am 30.11.1999

licht und schutz gegen dachlawinen

hallo,
ich hoffe, dass mir jemand folgende fragen beantworten kann:

es müssen doch irgendwo gewisse sicherheitsstandards festgeschrieben sein:
1. licht: grundstück ist miserabel beleuchtet. direkt am waldrand. veralteter bewegungsmelder, geht erst an, wenn man den schlüssel fast schon im schloss hat. ansonsten keine weiteren lichter. stockdunkel.
2. schnee- und eislawinen auf dem dach: über den haustüren kein schutz vorhanden. gegend mit sehr viel schnee und eis. letztes jahr ging eine riesenladung 5 cm hinter mir runter, mind 2 qm 7 cm dickes eis.

es muss doch verordnungen geben, die die sicherheit des mieters halbwegs festschreiben, gewisse minimal standards müssten doch irgendwo festgehalten sein. oder kann jeder vermieter einfach machen was er will und der mieter bangt um leib und leben ????

danke für eure zahlreichen antworten.
Stichwörter: dachlawinen + gegen + licht + schutz

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