gefragt von administrator am 30.11.1999
Abwälzung der Eigenbeteiligung der Gebäudeversicherung auf E
Abwälzung der Eigenbeteiligung der Gebäudeversicherung auf EigentümerDie Eigentümergemeinschaft ist berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss jeweils demjenigen Eigentümer die Eigenbeteiligung bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversicherung für Wasserschäden allein aufzuerlegen, in dessen Sondereigentum sich die schadhaften Wasserrohre befinden.
Beschluss des OLG Köln vom 14.07.2003
16 Wx 124/2003
OLGR Köln 2003, 283
