gefragt von administrator am 30.11.1999

Satellitenantenne: keine Sonderrechte für Behinderte

Satellitenantenne: keine Sonderrechte für Behinderte

Beschließt die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich, dass eine gemeinsame SAT-Antennenanlage angeschafft werden soll und alle Wohnungseigentümer ihre Parabolantennen zu beseitigen haben, ist hieran grundsätzlich auch ein behinderter Mitbewohner gebunden. Ein Empfang von immerhin 20 verschiedenen Programmen ist selbst für diesen Personenkreis als ausreichend anzusehen.

Beschluss des BayObLG vom 14.02.2002
2 ZBR 184/01
RdW 2002, 573

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