edy
16.02.2010 12:40
Hallo natascha,
hier ein Link:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Untermiete/ua.htm
bitte einzelne Ptk. "mehr dazu" lesen.
Bei einer fristlosen Kündigung,mußt du so
lange weiterhin MIete zahlen bis die Wohnung wieder vermietet ist.
Der VM muß sich aber intensiv um die
Weitervermietung bemühen.
Am Besten mit VM reden,evtl.kündigen.
lg
edy
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