gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnrecht erlischt mit Tod des Berechtigten

Wohnrecht erlischt mit Tod des Berechtigten

Eine Verpflichtung des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts gegenüber dem Grundeigentümer, gegen Zahlung einer bestimmten Summe sein Wohnrecht aufzugeben, die Wohnung zu räumen und eine Löschungsbewilligung zu erteilen, wird gegenstandslos, wenn der Wohnberechtigte kurz darauf verstirbt und sein Erbe sodann die Wohnung räumt und die Löschungsbewilligung erteilt.

Dem Erben steht das vereinbarte Entgelt nicht zu, da mit dem Tod des Berechtigten das Wohnrecht automatisch erlischt. Eine Aufgabe des Rechts war danach rechtlich überhaupt nicht mehr möglich. Hieraus schloss das Oberlandesgericht Jena, dass der Hauseigentümer die ursprünglich vereinbarte Gegenleistung von über 20.000 EUR nicht erbringen muss.

Urteil des OLG Jena vom 24.09.2002
3 U 519/02
MDR 2002, 1424
Stichwörter: berechtigten + erlischt + tod + wohnrecht

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Wohnrecht für nichtehelichen Partner
Wohnrecht (Teil eines Pachtvertrages)
Nebenkostenabrechnung nach Tod des Mieters
Außerordentliche Kündigung bei Tod eines Mieters
Kündigung nach Tod des Mieters