Berthelstal
23.05.2011 19:05
Also wenn im Mietvertrag ein Festbetrag von Miete x € und ein Festbetrag von x € für Nebenkosten vereinbart ist, dann gilt das auch für die Erben.
Da gibt es eigentlich doch garnichts abzurechnen oder ???
Gotthilf
23.05.2011 21:10
Entscheidend ist, ob der Betrag, der im Mietvertrag angegeben ist, eine Nebenkostenvorauszahlung oder eine Nebenkostenpauschale ist.
Bei einer Vorauszahlung ist eine Abrechnung durchzuführen bei der Pauschale sind damit alle Nebenkosten abgegolten.
Falls es sich um einen normalen Vordruck eines Einheitsmietvertrages handelt, so steht dort geschrieben, um was es sich nun letztlich handelt.
Handelt es sich um eine Vorauszahlung, so kann für 2010 u.2011 eine Abrechnung erstellt werden.
Ein Gewohnheitsrecht dahingehend, dass keine erstellt werden darf, weil dies bisher für frühere Jahre nicht geschehen ist, ergibt sich nicht.
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