Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Nebenkostenabrechnung nach Tod des Mieters

 peterle55555 hat diese Frage am 23.05.2011 gestellt
Ein Vermieter kaufte 1997 eine Wohnung (samt Mieter, der bis vor kurzem auch noch darin wohnte). Im Mietvertrag war ein Betrag x für Miete und ein Betrag y für Nebenkosten veranschlagt.
Der Vermieter hat bis heute nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht, der Mieter hat das nie beanstandet (wobei die wirklichen Nebenkosten immer höher waren als Betrag y im Mietvertrag, so dass der Vermieter die höheren Nebenkosten selbst getragen hat).

Nun ist der Mieter gestorben und die Erben haben das Mietverhältnis gekündigt. Der Vermieter möchte die Nebenkosten für 2010 und 2011 abrechnen und mit der Mietkaution verrechnen. Der Mieter meint, nach so vielen Jahren ohne Nebenkostenabrechnung dürfe der Vermieter nun auch für die aktutellen Jahre keine Nebenkosten mehr abrechnen.

Wie sieht da die Rechtslage aus? Vielen Dank.

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung nach Tod des Mieters”

 Berthelstal Experte!
23.05.2011 19:05

Also wenn im Mietvertrag ein Festbetrag von Miete x € und ein Festbetrag von x € für Nebenkosten vereinbart ist, dann gilt das auch für die Erben.
Da gibt es eigentlich doch garnichts abzurechnen oder ???

 Gotthilf Experte!
23.05.2011 21:10

Entscheidend ist, ob der Betrag, der im Mietvertrag angegeben ist, eine Nebenkostenvorauszahlung oder eine Nebenkostenpauschale ist.
Bei einer Vorauszahlung ist eine Abrechnung durchzuführen bei der Pauschale sind damit alle Nebenkosten abgegolten.

Falls es sich um einen normalen Vordruck eines Einheitsmietvertrages handelt, so steht dort geschrieben, um was es sich nun letztlich handelt.

Handelt es sich um eine Vorauszahlung, so kann für 2010 u.2011 eine Abrechnung erstellt werden.
Ein Gewohnheitsrecht dahingehend, dass keine erstellt werden darf, weil dies bisher für frühere Jahre nicht geschehen ist, ergibt sich nicht.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net