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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Gewerblicher Grundstückshandel

Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die ein unbebautes Grundstück erwirbt und anschließend drei von insgesamt vier Eigentumswohnungen, die von ihr auf dem Grundstück errichtet werden sollen, mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, betreibt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht bloß eine private Vermögensverwaltung, sondern einen gewerblichen Grundstückshandel. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob ihre Gesellschafter einen der Baubranche zuzurechnenden Beruf ausüben.

Urteil des BFH vom 13.08.2002
VIII R 14/99 .
ZAP EN-Nr. 859/2002
Betriebs-Berater 2002, 2058

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