gefragt von administrator am 30.11.1999

Regelung zur Haftung des Wohnungserwerbers

Regelung zur Haftung des Wohnungserwerbers

Die in einer Gemeinschaftsordnung enthaltene Regelung, die dem Erwerber einer Wohnung die Mithaftung für Wohngeldrückstände des vorherigen Eigentümers auferlegt, ist wirksam. Daran ändert auch nichts, dass der entsprechende Eigentümerbeschluss zwar rechtswidrig war, mangels rechtzeitiger Anfechtung aber bestandskräftig geworden ist.

Hinweis: Der Wohnungsverkäufer muss den Erwerber selbstverständlich auf diese Regelung und etwaige Zahlungsrückstände hinweisen. Anderenfalls macht er sich schadensersatzpflichtig.

Urteil des BayObLG vom 07.03.2002
2Z BR 151/01
NZM 2002, 492
Stichwörter: haftung + regelung + wohnungserwerbers

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Haftung im Mietrecht
Ausschluß der Haftung des Vermieters
Haftung für verschmutztes Erdreich
Haftung für übernommene Einbauten
Haftung für verschmutztes Erdreich