gefragt von administrator am 30.11.1999

Achtung: kurze Verjährung bei mietrechtlichen Schadensersatz

Achtung: kurze Verjährung bei mietrechtlichen Schadensersatzansprüchen

Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen unterliegen der kurzen, sechsmonatigen Verjährungsfrist (§ 558 BGB). Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter Ersatz eines Mietausfalls verlangt, der ihm während der Durchführung eines die Wohnungsmängel betreffenden Beweissicherungsverfahrens und notwendiger Reparaturarbeiten entstanden ist.

Urteil des OLG Koblenz vom 22.08.2001
9 U 1480/00
OLGR Koblenz 2002, 25

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Schadensersatz bei Unterlassen der Schönheitsreparaturen
Verjährung und Verwirkung
Kündigung wg. Eigenbedarf, Schadensersatz für Umzugskosten?
Welche Bestimmungen gelten für die Verjährung von Mietforder
Verjährung