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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wohnungskauf: keine Aufklärungspflicht des Verkäufers

Der Verkäufer einer Eigentumswohnung ist nicht verpflichtet, den Käufer - ungefragt - im Hinblick auf dessen monatliche Belastung, die sich unter anderem aus der Berechnung von Lebensversicherungskosten, Hypotheken, Zinsen und Steuerersparnissen ergibt, umfassend zu beraten. Jedermann darf grundsätzlich davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten und die Folgen seiner Erklärungen im eigenen Interesse Klarheit verschafft hat. Eine Aufklärungspflicht besteht nur dann, wenn wegen besonderer Umstände des Einzelfalls davon ausgegangen werden muss, dass der künftige Vertragspartner nicht hinreichend unterrichtet ist und die Verhältnisse nicht durchschaut.

Urteil des BGH vom 06.04.2001
V ZR 402/99
MDR 2001, 800

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