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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe da ein Problem mit unsere Vermieterin. zur Info: Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag. Alle Vereinbarungen wurden mündlich getroffen.

zur Vorgeschichte:

Wir sind im Dez.2004 in diese Wohnung eingezogen. Vorher habe ich diese Wohnung ein halbes Jahr komplett renoviert. Alter Holzboden raus - neue Spannplatten drauf, Schallschutz und Laminat in alle Räume. Komplette Decken abgehängt und mit einer Holzdecke versehen. Zum Teil neue Stromleitung gelegt, Wasseruhren einbauen lassen alter,dunkler Wandschrank raus - neuer,heller Wandschrrank vom Schreiner einbauen lassen usw.
Wir haben also aus einer Altbau-Wohnung eine "Neubau" Wohnung gemacht. Die Kosten fürs Material trug die Vermieterin. Bis auf die Holzdecken und Wandschrank und noch ein paar Kleinigkeiten! Aber die gesamten Umbaumaßnahmen wurde mit ihrem Einverständniss gemacht.

Unsere Vermieterin hat einen Hund, der war immer alleine und hat die Welt vollgekläfft. Wir dachten uns also wir holen uns auch einen und die zwei Hunde können immer zusammen spielen.

Die Vermieterin war am Anfang auch begeistert von dem kleinen Hund. Doch mit jedem Tag und jedem "Bewunderer" für unseren Hund schlug ihre Stimmung mehr um. Am Schluß verbot sie uns den Hund nachträglich weil ihr Hund seitdem so traurig ist.. Dann war mal kurz wieder gut und sie sagte da müssen wir jetzt halt durch wir probieren das..

Und dann gings doch wieder nicht, weil sie Angst um ihren Hund hatte. Wir gaben ihn aber nicht her, sodass sie uns eine mündliche Kündigung gab. Als meine Frau erwiederte das sie ja jetzt ein gemachtes Nest hätte und wir sehr viel Zeit und Geld investiert hätten, sagte diese nur das wäre unser Problem.

2 Wochen später war dann ein Brief von ihrem Anwalt im Briefkasten, das wenn wir ausziehen nichts aus der Wohnung entfernen dürften. Außer Steckdosen, unser Kamin und den Wandschrank. Diesen aber nur wenn wir den alten wieder einbauen. Das Problem ist , das sie die alten Teile von ihrem Sohn zersägen ließ um diese dann in ihrem Kamin zu ferfeuern.
Außerdem sagte der Anwalt uns das die Vermieterin uns jederzeit kündigen kann wenn sie das denn wollte. (Was sie ja mündlich schon gemacht hat)

Vor 3 Wochen hatten wir einen Brief vor der Türe liegen indem sie uns mitteilte das unsere Wohnung viel zubillig ist und sie daher die Miete um 100 Euro anheben würde. Aber die Kündigung die sie ausgesprochen hat, bleibt trotzdem bestehen teilte sie uns weiter mit.

Nun haben wir es geschaftt und endlich eine neue (Hunde)freundliche Wohnung gefunden und sind froh das diese Geschichte nach 9 Monaten dem Ende zu geht.

Die frage ist jetzt die Sache mit der Holzdecke. Wir haben ca. 900 Euro alleine in die Decke gesteckt und sie ließ uns ja duch ihren Anwalt mitteilen das wir diese nicht entfernen dürfen. Dann müsste sie ja eigentlich die (Material) Kosten übernehmen,oder?

Dann der Wandschrank? Was haltet ihr davon? Sie will das wir den alten Zustand wiederherstellen, ließ aber selbst das Holz zersägen und verbrannte es (Vor dem Streit) Ich habe das alte Holz in ihre Garage gelegt (mit ihrer Erlaubnis)

Wir wollen jedenfalls (noch nicht) zum Anwalt gehen, sollte sie aber nicht zahlen wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben.
Bin für jeden Tipp dankbar.

Achja, hab ich erwähnt das die Vermieterin meine Oma ist (war)?


gruß Stephan
Stichwörter: lange + renovierungskosten + text + viel + frage

3 Kommentare zu „Lange Frage wegen Renovierungskosten! *viel Text*”

Susanne Experte!

Ihr müsst aber jetzt zum Anwalt, denn offensichtlich habt Ihr bis jetzt schon viel zu viel Fehler gemacht!
Ohne schriftlichen Mietvertrag besteht ein mündlicher Mietvertrag, alles andere nach BGB.
Am schlimmsten ist eigentlich, dass Ihr ausser viel Arbeitskraft auch noch einiges an Geld in die Wohnung gesteckt habt, ohne hier etwas schriftlich abzusichern, aber das nennt man wohl Lehrgeld.
Die eingebaute Decke ist von Euch bezahlt (Nachweis)und damit Euer Eigentum, natürlich könnt Ihr die ausbauen. Was den Wandschrank betrifft: da Ihr den alten Zustand nicht wieder herstellen könnt, würde ich es so lassen:

Wichtig: jegliche mündliche Kündigung der VM ist nichtig, es gibt keine mündliche Kündigung. Selbst eine schriftliche Kündigung kann nicht ausgesprochen werden, da die VM nicht ohne Angabe von Gründen kündigen kann.
Eine Mieterhöhung nach BGB muss formell richtig sein und verlangt auch sonst noch so einiges. Ich könnte wetten, dass auch die Mieterhöhung nichtig ist, da es hier eine Kappungsgrenze von 20% gibt und die Miete auch erst nach höchsten 15 Monaten nach Einzug erhöht werden kann, ist Zustimmungspflichtig usw.
Offensichtlich macht der Anwalt nur, was die Dame ihm sagt und hat keine Ahnung.
Ihr solltet dringend einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen!!!!

Stephan6878

Danke für die schnelle Antwort.

Die Decke ist von uns bezahlt worden und wir haben auch noch dir Rechnungen dafür. Der Rückbau würde allerdings wieder eine Menge Zeit kosten. Vorallem haben wir "nur" die Panellen ansich bezahlt, die Unterkonstruktion die VM. Dann hätte die VM ja nur eine blanke Holzkonstruktion an der Decke.

Das eine mündliche Kündigung nicht rechtens ist, haben wir uns schon gedacht. Aber da wir die letzten 9 Monate durch die "Hölle" gegangen sind, wollen wir ja auch garnicht hierdrin bleiben. Sie VM ist eine alteingessesene und kennt hier jeden. Mittlerweile kennen uns die Leute genauso weil sie und bei allen in der Nachbarschaft schlecht macht.

Jetzt hat sie uns mitteilen lassen das wir die Wasseruhren ablesen sollen, damit sie eine Abrechnung machen kann. Bei Einzug wurde allerdings (mündlich) vereinbart das wir 400 Euro/Monat zahlen und das da nichts mehr nachkommt (weil Familie). Dieses hat sie auch in beisein meiner Frau ihrer Familie gesagt sodas diese und noch ein paar andere das bezeugen können.

Jetzt behauptet sie 350 Euro wären Miete gewesen- 50 Euro NK. Wer ist jetzt in der Beweislast?

gruß Stephan

Susanne Experte!

Rechtlich würde das so aussehen:
Sie macht eine Abrechnung (die natürlich eine Nachzahlung ergibt) und Ihr zahlt nicht....
Dann muss sie auf Zahlung klagen-im Prozess sagt Ihr beide aus, dass eine Pauschale vereinbart war, sie widerspricht und redet von einer Vorauszahlung. Der Richter sucht sich aus, wem er glaubt, denn: vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand... <!-- s:? --><!-- s:? -->

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