gefragt von administrator am 30.11.1999

Keine Bindung bei Vereinbarung einzelner Wohnungseigentümer

Keine Bindung bei Vereinbarung einzelner Wohnungseigentümer mit Verkäufer

Vereinbarungen, die nur von einigen Wohnungseigentümern mit dem Bauträger hinsichtlich Gewährleistungsansprüchen an Gegenständen des Gemeinschaftseigentums getroffen werden, sind für die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht bindend. Dem einzelnen Wohnungseigentümer ist es daher versagt, mit dem Veräußerer eine Regelung über Minderung oder Schadensersatz zu treffen. Dies ist allein Aufgabe der Eigentümergemeinschaft insgesamt.

Urteil des OLG Hamm vom 18.06.2001
17 U 167/99
MDR 2001, 1110
BauR 2001, 1765

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Schönheit, was ist das? Wohnungseigentümer und Mieter stritt
Keine Nebenkostenabrechnung bekommen
Nachbarschaftshilfe ist keine Schwarzarbeit
Welche Folgen hat die Vereinbarung einer wucherisch hohen Mi
Einzelne Ameisen - Keine Wohnwertbeeinträchtigung