hat diese Frage am 27.02.2011 gestellt
Berthelstal
27.02.2011 16:01
Haben Sie das Haus oder nur die Wohnung gemietet? Bei Mängeln an Ihrem gemieteten Objekt können Sie mietminderung geltend machen, aber eben nur am gemietetemn Objekt.
engelhafte1
27.02.2011 16:23
Wir haben Eine Wohnung in einem 3 Familienhaus gemietet. Das beschriebene Waschbecken ist vom Hauswirt für die Keller reinigung angebaut worden.Der Garten ist für die Gemeinschaft. Die unzugänglichen Gas und Stromzähler sind die von Unserer Wohnung.Von dem vermüllten Heizungskeller geht Brandgefahr aus.Wie können wir uns wehren? Wir müssen doch auch rechte haben?!
Berthelstal
27.02.2011 18:27
Wenn Sie Sorge wegen Brandgefahr haben, würde ich mich mal mit der Feuerwehr ins Benehmen setzen. Dort kann Ihnen am ehesten Auskunft über die örtlichen Brandschutzbestimmungen gegeben werden.
Bladder
27.02.2011 19:36
Von einer Mietminderung (vielleicht 5%), die möglich wäre, ist aber die eigentliche Beeinträchtigung des Wohnwertes nicht abgestellt. Es es fast unmöglich, von hier aus dazu ordentlich Stellung zu nehmen. Ein Mieterverein könnte wohl mehr erreichen.
Der Vermieter sollte auf jeden Fall schriftlich und mit Fristsetzung aufgefordert werden diesen Mangel zu beseitigen. Hier wäre wiederum der Vermieter verpflichtet gegen die Verunreiniger vorzugehen.
Als weitere Maßnahme wäre das Bau-Ordnungsamt zu bitten, eine Begehung durchzuführen.
engelhafte1
27.02.2011 19:43
Vielen Dank für die Hilfreichen Ratschläge!
Ich denke nicht das der Vermieter angemessen reagieren wird. Er lässt sich ja auch dazu hinreissen eine Einseitige Vertragsänderung(Winterdienst)"einfach mal so zu unterschreiben" Diese änderung wurde von einer dritten Person gemacht.Dies spielt aber keine Rolle laut unserer Rechtsauskunft.Schade das man hier keine Fotos senden kann.Oder ist das Möglich? Einen Mieterverein können wir uns leider nicht leisten bei Hartz4.
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