gefragt von administrator am 30.11.1999

Gekündigter Mieter haftet für Insolvenzrisiko

Gekündigter Mieter haftet für Insolvenzrisiko

Gibt ein Mieter wegen Zahlungsverzugs Anlass zu einer fristlosen Kündigung, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Allerdings trifft den Vermieter dahingehend eine Schadensminderungspflicht, dass er verpflichtet ist, das gekündigte Mietobjekt baldmöglichst weiterzuvermieten.

Stellt sich heraus, dass (auch) der neue Mieter (Ersatzmieter) zahlungsunfähig ist, haftet der ursprüngliche Mieter für den neuerlichen Zahlungsausfall des Vermieters bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit bzw. des Ablaufs der Frist für eine ordentliche Kündigung.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.01.2001
19 U 152/99
ZMR 2001, 528
RdW 2001, 672

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Schönheit, was ist das? Wohnungseigentümer und Mieter stritt
Mieter möchte selbst putzen
Wasseruhr, Mieter baut die ein
Verstopfte Spüle muss vom Mieter behoben werden
Aufhebungsvertrag zwischen Mieter und Vermieter