Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Frist für Ablehnung eines Sachverständigen

Liegen Gründe für die Ablehnung eines prozessualen Sachverständigen vor, so sind diese innerhalb einer angemessenen Frist, im Normalfall binnen zwei Wochen nach der (zumutbaren) Kenntniserlangung von dem Ablehnungsgrund geltend zu machen.

Beschluss des OLG Brandenburg vom 14.11.2000
9 UF 267/00
NJW-RR 2001, 1433
FamRZ 2001, 1011
Stichwörter: ablehnung + frist + sachverständigen

0 Kommentare zu „Frist für Ablehnung eines Sachverständigen”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.