Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, ich schilder euch nun mal folgendes problem.

ich wohnte in einer wohnung von august 02 bis märz 05.
der mietvertrag war ein einheitsmietvertrag (vordruck).
folgender Vertragsauszug wurder angekreuzt.

- die anteiligen Betriebskosten werden erhoben in Form einer monatlichen Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung.

als betriebskosten wurden keine bestimmten punkte festgelegt.

für das jahr 2002 und 2003 wurden mir als jahresabrechnung nur
die heizkosten und die wasserkosten in rechnung gestellt.

nachdem ich fristgerecht gekündigt habe und eigentlich ohne probleme
zum 31. märz 05 die wohnung verlassen habe bekomme ich doch heute
eine wohngeldabrechnung mit der ich überhaupt nicht gerechnet habe.
meine frage ist ob diese Rechnung rechtens ist? Muß ich bezahlen?

folgende bestandteile wurden in rechnung gestellt.

Müllabfuhr , Allgemeiner Strom , Heiz- und Nebenkosten Wasser ,
Brandversicherung , Haftpflichtversicherung , Gebäudeversicherung ,
Grundsteuer.

vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen
danke im voraus

0 Kommentare zu „muß ich für folgende Wohngeldabrechnung bezahlen???”

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