gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigungsfrist

Hallo :cry: ,
folgendes Problem gibt es hier: Laut Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist 1 Monate. Diese Frist hat mein Bekannter eingehalten. Nun kommt der Vermieter mit einem Auszug aus dem Mietgesetz und meint, die Kündigungsfrist wäre nun 3 Monate. Was hat nun Vorrang, Mietvertrag oder Gesetz? Er wohnt übrigens seit Juni 2004 in der Wohnung.

Herzlichen Dank und viele Grüße
Heike :D
Stichwörter: kündigungsfrist

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