gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkosten Wohn- und Geschäftshaus

Hallo!

Wir verstehen die Aufschlüsselung unserer Nebenkostenabrechnung nicht so ganz. Wir leben in einer Wohnung in einem Haus, dass auch noch eine Anwaltskanzlei und z.Z. leerstehend eine Arztpraxis beherbergt, der Innenhof wird zudem von 2 anliegenden Einzelhändlern genutzt (u.a. gemeinsamer Müll), die aber separate Eingänge haben, in die Wasserkosten etc. aber mit einfließen.

Muss der Vermieter nicht aufschlüsseln, wie da die Kosten verteilt werden? Wie gehen die geschäftlichen Mieter in eine solche Rechnung ein? Gibt es dazu Urteile, wie das zu handhaben ist?

Und wie ist der Leerstand in der Arztpraxis zu berechnen? Bisher weiß ich nur, dass leer stehende Wohnungen als mit einer Person berechnet werden müssen, aber wie ist das bei Geschäftsräumen?

Vielen Dank für alle Infos!

Lulu
Stichwörter: nebenkosten + wohn + geschäftshaus

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hi,

für leerstehende Wohnung gilt, dass die Grundkosten zu zahlen sind, Verbrauchskosten nach Verbrauch, also wenn niemand in der Wohnung wohnt, brauch für diese Wohnung auch z.B. kein Müll bezahlt werden, aber Allgemeinkosten laut Umlageschlüssel schon.

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