Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Grundsteuer

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage bezüglich der Grundsteuer. Wir haben unsere Jahresabrechnung bekommen und sollen den kompletten Betrag von 303,18€ an Grundsteurn nachzahlen. Im Mietvertrag sind in den Nebenkosten, die mit 135€ berechnet werden die Grundsteuern mit aufgeführt. Ist es korrekt, dass trotzdem der komplette Betrag vom Mieter gezahlt werden muss obwohl eine Pauschale errechnet wurde??

Vielen Dank im Voraus
Stichwörter: grundsteuer

3 Kommentare zu „Grundsteuer”

 Susanne Experte!

Das Posting ist etwas verwirrend:

Zahlen Sie eine Pauschale oder Vorauszahlungen auf die Nebenkosten??? Das ist im Mietvertrag vereinbart. Bei einer Pauschale kommt es weder zu Nachzahlungen noch zum Guthaben, daher muss auch keine Abrechnung gemacht werden!!!

Bei Vorauszahlungen wird jeweils eine Abrechnung zum Wirtschaftsjahr gemacht, dass i.d.R. dem Kalenderjahr entspricht. Die Grundsteuer kann auf den Mieter umgelegt werden, der Mieter zahlt demnach die komplette Grundsteuer, die auf seine Wohneinheit/qm etc (siehe MV) entfällt.
Handelt es sich um eine ETW, gibt auch hier der Eigentümer die komplette Gundsteuer an den Mieter weiter!

 Steffken

Hallo Susanne,

da muss ich wohl noch einmal genauer nachsehen. Es ist aufgeführt als pauschal aber mit dem Hinweis einer Abrechnung. Das würde sich ja dann gegenseitig aufheben...

Ich melde mich wenn ich die genaue Formulierung habe.

Liebe Grüße und vielen Dank schon mal.

 Susanne Experte!

Hinweise für eine Vorauszahlung ist:
die einzelnen Positionen der Betriebskosten sind aufgeführt mit ihrem jeweiligen Abrechnungsschlüssel oder es wird auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net