hat diese Frage am gestellt
Susanne
Das Posting ist etwas verwirrend:
Zahlen Sie eine Pauschale oder Vorauszahlungen auf die Nebenkosten??? Das ist im Mietvertrag vereinbart. Bei einer Pauschale kommt es weder zu Nachzahlungen noch zum Guthaben, daher muss auch keine Abrechnung gemacht werden!!!
Bei Vorauszahlungen wird jeweils eine Abrechnung zum Wirtschaftsjahr gemacht, dass i.d.R. dem Kalenderjahr entspricht. Die Grundsteuer kann auf den Mieter umgelegt werden, der Mieter zahlt demnach die komplette Grundsteuer, die auf seine Wohneinheit/qm etc (siehe MV) entfällt.
Handelt es sich um eine ETW, gibt auch hier der Eigentümer die komplette Gundsteuer an den Mieter weiter!
Steffken
Hallo Susanne,
da muss ich wohl noch einmal genauer nachsehen. Es ist aufgeführt als pauschal aber mit dem Hinweis einer Abrechnung. Das würde sich ja dann gegenseitig aufheben...
Ich melde mich wenn ich die genaue Formulierung habe.
Liebe Grüße und vielen Dank schon mal.
Susanne
Hinweise für eine Vorauszahlung ist:
die einzelnen Positionen der Betriebskosten sind aufgeführt mit ihrem jeweiligen Abrechnungsschlüssel oder es wird auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen.
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