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administrator
Die Abflussreinigung darf er nur berechnen, wenn nachweislich ein Haushalt für die Verstopfung verantwortlich gemacht werden kann, und dann wohl auch nur, wenn es sich um eine fahrlässige Verstopfung handelt.
Bei der Rasenmäherreparatur würde ich auch sagen, dass das seine Kosten sind. Ich bezahl der Putzfrau schließlich auch nicht die neuen Putzlappen.
Generell gehören Reparaturkosten zu den Kosten, die der Vermieter trägt, abgesehen von regelmäßigen WArtungskosten.
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