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Susanne
Es gibt kein Rücktrittsrecht bei Mietverträgen. Man kann den MV nach den vereinbaren Fristen kündigen, i.d.R. sind das 3 Monate. Gekündigt werden muss zum 3. Werktag des ersten Monats. Sollte jetzt gekündigt werden, so gilt die Kündigung zum 31.01.2006.
Ganz grosse Ausnahme:
unter folgender Voraussetzung könnte man innerhalb von 14 Tagen vom MV zurücktreten: Wenn der VM oder der Makler einen Kurzbesuch machen und sich dabei den MV wirklich zwischen Tür und Angel unterschreiben lassen. Hier wäre dann von einem sog. Haustürgeschäft zu sprechen.
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